Ein niederländischer Vertragshändler verlangte in einem in den Niederlanden anhängig gemachten Prozess vom österreichischen Erzeuger von Brieftaubenuhren Schadenersatz wegen rechtswidriger Auflösung des Eigenhändlervertrages. Dieser brachte kurz danach vor einem österreichischen Gericht eine Klage gegen den niederländischen Vertragshändler auf Zahlung von offenen Kaufpreisen ein. Der Vertragshändler wendete die in den Niederlanden eingeklagte Gegenforderung ein und behauptete eine außergerichtliche Kompensation mit einem weiteren Anspruch aus dem Titel der rechtswidrigen Auflösung des Eigenhändlervertrages gegen einen Teil der Kaufpreisforderung des Kl.