§ 2 EStG, § 16 EStG, § 18 EStG, § 29 Z 1 EStG
Liebhabereiverordnung
Das BMF vertritt im Interesse einer bundeseinheitlichen Vorgangsweise zur steuerrechtlichen Beurteilung fremdfinanzierter Rentenversicherungsmodelle folgende Rechtsansicht. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können daraus nicht abgeleitet werden.