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Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Versäumung der Frist zur Entrichtung der USt-Sondervorauszahlung

SteuerrechtRdW 2001/340RdW 2001, 311 Heft 5 v. 15.5.2001

Der VwGH hat in einem jüngst ergangenen Erkenntnis aufgezeigt, dass unter bestimmten Voraussetzungen (unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis) die Rechtsfolge der verspäteten Entrichtung von USt-Sondervorauszahlungen (nämlich die Vorverlegung der Fälligkeit für künftige USt-VZ um jeweils ein Monat) wieder in Wegfall gebracht werden kann.

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