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USt-Sondervorauszahlung ist EU-konform

SteuerrechtNikolaus ZornRdW 2001/339RdW 2001, 310 Heft 5 v. 15.5.2001

Wird § 21 Abs 1a UStG 1994 dahingehend interpretiert, dass dem Unternehmer hinsichtlich der Sondervorauszahlung ein Wahlrecht eingeräumt ist, bestehen keine gemeinschaftsrechtlichen Bedenken gegen die Regelung.

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