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Berichtigung der Parteibezeichnung und § 519 ZPO

WirtschaftsrechtJudikatur WirtschaftsrechtRdW 2001/318RdW 2001, 286 Heft 5 v. 15.5.2001

§ 235 Abs 5 ZPO, § 477 Abs 1 Z 4 ZPO, § 519 Abs 1 Z 1 ZPO

Eine Parteiänderung liegt selbst im Falle der Einbeziehung eines anderen Rechtssubjektes nicht vor, wenn sich aus der Klageerzählung eindeutig ergibt, wer der Beklagte sein sollte, sodass der in Anspruch genommene Beklagte wissen musste, wen die Klage betraf.

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