§ 235 Abs 5 ZPO, § 477 Abs 1 Z 4 ZPO, § 519 Abs 1 Z 1 ZPO
Eine Parteiänderung liegt selbst im Falle der Einbeziehung eines anderen Rechtssubjektes nicht vor, wenn sich aus der Klageerzählung eindeutig ergibt, wer der Beklagte sein sollte, sodass der in Anspruch genommene Beklagte wissen musste, wen die Klage betraf.