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Auslegung eines zweifelhaften Eventualantrages zur Anberaumung einer Berufungsverhandlung

WirtschaftsrechtJudikatur WirtschaftsrechtRdW 2001/316RdW 2001, 286 Heft 5 v. 15.5.2001

§ 477 Abs 1 Z 4 ZPO, § 492 Abs 1 ZPO

Da der Verzicht auf eine Berufungsverhandlung den tragenden Verfahrensgrundsatz des Parteiengehörs tangiert, sind diesbezügliche zweifelhafte Parteienerklärungen zugunsten der Wahrung dieses Grundsatzes auszulegen.

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