§ 879 ABGB, § 1175 ff ABGB, § 1336 ABGB
§ 21 KO
Der Eintritt eines materiellen Schadens ist keine Voraussetzung für den Verfall einer Konventionalstrafe. Die Prüfung der Verhältnismäßigkeit hat sich in Ermangelung eines Schadenseintritts im Sinne einer ex-ante-Betrachtung auf mögliche Schäden zu beziehen.