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Beweislast für die Anbahnung der Vertragsbeziehung

WirtschaftsrechtJudikatur WirtschaftsrechtRdW 2001/299RdW 2001, 274 Heft 5 v. 15.5.2001

§ 3 KSchG, § 30a KSchG
§ 266 ZPO

§ 3 Abs 3 Z 1 KSchG ordnet einen Ausschluss vom Rücktrittsrecht in Form einer Ausnahme vom Grundtatbestand an, weshalb der Unternehmer das Vorliegen von deren Voraussetzung, nämlich des Anbahnens des Geschäfts durch den Verbraucher, zu beweisen hat.

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