Im E 07.12.2000, 2000/16/0570, erklärte der VwGH die doppelte Vorschreibung der nach dem Gerichtsgebührengesetz vorgesehenen Eintragungsgebühr sowie der Veröffentlichungsgebühr für die Umwandlung einer Kapitalgesellschaft nach dem Umwandlungsgesetz als rechtswidrig.