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Reform der EG-Wettbewerbsregeln für Unternehmenskooperationen

WirtschaftsrechtJohannes Barbist, Ivo RunggRdW 2001/294RdW 2001, 260 Heft 5 v. 15.5.2001

Seit 1. 1. 2001 besteht das Regelwerk für horizontale Zusammenarbeit aus den neuen GVO über Forschung und Entwicklung („FuE-GVO“)1)1) Verordnung (EG) Nr 2659/2000 der Kommission vom 29. 11. 2000 über die Anwendung von Art 81 Abs 3 des Vertrages auf Gruppen von Vereinbarungen über Forschung und Entwicklung, ABl Nr L 304/7 vom 5. 12. 2000. sowie über Spezialisierung („Spez-GVO“)2)2) Verordnung (EG) Nr 2658/2000 der Kommission vom 29. 11. 2000 über die Anwendung von Art 81 Abs 3 des Vertrages auf Gruppen von Spezialisierungsvereinbarungen, ABl Nr L 304/3 vom 5. 12. 2000. einerseits und ergänzenden Leitlinien für horizontale Kooperationen3)3) Leitlinien zur Anwendbarkeit von Art 81 EG-Vertrag auf Vereinbarungen über horizontale Zusammenarbeit, ABl Nr C 3/2 vom 6. 1. 2001. andererseits3a)3a)3a) Siehe bereits Urlesberger, Reform der EG-Wettbewerbsregeln für horizontale Unternehmenskooperationen, ecolex 2001, 212.. Beide GVO gelten bis zum 31. 12. 2010.

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