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Internet-Domain - eine pfändbare Sache?

WirtschaftsrechtPeter BurgstallerRdW 2001/293RdW 2001, 258 Heft 5 v. 15.5.2001

Domain-Namen als knappes, aber für die globale online-Kommunikation notwendiges Gut werden mittlerweile an sog „Domain-Börsen“ zu beachtlichen Preisen gehandelt. Als Unternehmens- und Namenszeichen können Domain-Namen einen bedeutenden Werbeeffekt erzielen, weil durch sie erst das Tor zum virtuellen Informations- bzw Leistungsaustausch via Internet ermöglicht wird. Die Frage nach der Pfändbarkeit solcher Vermögenswerte zur Sicherung bzw Befriedigung wirtschaftlicher Interessen liegt daher auf der Hand. Die österreichische Literatur verhält sich zu diesem Thema zurückhaltend und wenig aussagekräftig; Judikatur existiert nicht.

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