Mit Verordnung vom 15. 3. 2001 BGBl II 2001/140 wurde der Zinssatz für die Verzinsung des Eigenkapitalzuwachses (§ 11 Abs 6 EStG 1988) für alle Wirtschaftsjahre, die im Jahr 2001 beginnen, mit 6,2 % festgelegt.
Mit Verordnung vom 15. 3. 2001 BGBl II 2001/140 wurde der Zinssatz für die Verzinsung des Eigenkapitalzuwachses (§ 11 Abs 6 EStG 1988) für alle Wirtschaftsjahre, die im Jahr 2001 beginnen, mit 6,2 % festgelegt.