§ 41 EStG
Die bei der Veranlagung zu erfassenden Lohnbezüge sind vom Finanzamt eigenständig zu ermitteln und der Besteuerung zu unterziehen. Eine Bindung an Feststellungen eines Lohnsteuerverfahrens besteht nicht.
§ 41 EStG
Die bei der Veranlagung zu erfassenden Lohnbezüge sind vom Finanzamt eigenständig zu ermitteln und der Besteuerung zu unterziehen. Eine Bindung an Feststellungen eines Lohnsteuerverfahrens besteht nicht.