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Vorteilszuwendung durch Komplementär-GmbH einer GmbH & Co KG: Keine verdeckte Ausschüttung, wenn im betrieblichen Interesse der GmbH

SteuerrechtJudikatur SteuerrechtRdW 2001/284RdW 2001, 256 Heft 4 v. 15.4.2001

§ 27 EStG

Die unentgeltliche Überlassung von Fahrzeugen der Komplementär-GmbH an die KG kann im betrieblichen Interesse der GmbH erfolgen, was die Annahme einer verdeckten Ausschüttung ausschließt. Eine Vorteilszuwendung kommt bei hohen Verlusten der KG auch dann nicht in Betracht, wenn für die Verluste die zuwendende Komplementär-GmbH haftet.

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