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Ärztliche Gutachtertätigkeit, EUSt-Befreiung für Zahnersatz

SteuerrechtErlassrundschauRdW 2001/211RdW 2001, 190 Heft 3 v. 15.3.2001

§ 6 Art 6 und 7 UStG

Die Steuerpflicht ärztlicher Gutachtertätigkeit wird eingeschränkt und neu präzisiert. Aufgrund des Erkenntnisses des VwGH vom 28.09.2000, 99/16/0302, ist die Einfuhr von Zahnersatz von der Einfuhrumsatzsteuer befreit. Die UStR 2000 werden daher in folgenden Punkten geändert:

Rz 946 zu § 6 Abs 1 Z 19 UStG 1994: Ärztliche Gutachtertätigkeit ist nur in bestimmten Fällen steuerpflichtig.

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