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Beginn des Fristenlaufes bei internationaler Schachtelbeteiligung

SteuerrechtErlassrundschauRdW 2001/210RdW 2001, 189 Heft 3 v. 15.3.2001

§ 10 Abs 2 Z 1 KStG

Gem § 10 KStG 1988 sind ua Gewinne aus einer internationalen Schachtelbeteiligung befreit. § 10 Abs 2 Z 1 KStG 1988 umschreibt die Voraussetzungen, nach denen eine internationale Schachtelbeteiligung iSd Gesetzes vorliegt. Der gesetzlichen Umschreibung in § 10 Abs 2 Z 1 KStG 1988 geht das Verständnis voraus, dass eine „Beteiligung“ einen selbstständig verkehrsfähigen Wert darstellt, der - im Sinn der ertragsteuerlichen Betrachtung - Wirtschaftsgutcharakter aufweist.

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