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Erhöhte Begründungspflicht bei Einleitung eines Finanzstrafverfahrens wegen Verkürzung von USt-VZ

SteuerrechtRdW 2001/196RdW 2001, 178 Heft 3 v. 15.3.2001

Die Strafbarkeit wegen Abgabenhinterziehung iSd § 33 Abs 2 lit a FinStrG (USt-VZ) ist dann ausgeschlossen, wenn die Strafbarkeit der nachfolgenden Hinterziehung der Jahressteuer nach § 33 Abs 1 FinStrG gegeben ist. Der VwGH verlangt nun, dass sich die Finanzstrafbehörde bereits im Einleitungsbescheid mit der Abgrenzung dieser beiden Delikte auseinander setzt.

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