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Sachliche Befristung nach MSchG

ArbeitsrechtJudikatur ArbeitsrechtRdW 2001/186RdW 2001, 170 Heft 3 v. 15.3.2001

§ 10a MSchG
§ 19 Abs 2 AngG

1. Nach § 10a MSchG wird der Ablauf eines auf bestimmte Zeit abgeschlossenen Dienstverhältnisses von der Meldung der Schwangerschaft bis zum Beginn des Beschäftigungsverbotes nach § 3 Abs 1 oder 3 MSchG gehemmt, es sei denn, dass die Befristung aus sachlich gerechtfertigten Gründen erfolgt oder gesetzlich vorgesehen ist.

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