§ 879 Abs 3 ABGB, § 1478 ff ABGB, § 1489 ABGB, § 1502 ABGB
§ 8 Abs 4 AAB für Wirtschaftstreuhänder
Die in § 8 Abs 4 AAB für Wirtschaftstreuhänder vorgesehene Verkürzung der subjektiven Verjährungsfrist auf sechs Monate ab Kenntnis des Schadens zur Geltendmachung von Ersatzansprüchen gegen den Wirtschaftstreuhänder ist sachlich ausreichend gerechtfertigt und damit nicht als gröblich benachteiligend iSd § 879 Abs 3 ABGB anzusehen.