Kaum eine andere Internet-Rechtsfrage war bisher Gegenstand so vieler Prozesse wie der Streit um Domain-Namen. Bedenkt man, dass der Domain-Name das entscheidende Kriterium für die Auffindbarkeit und damit den Erfolg eines Internet-Angebots sein kann, so ist klar, warum die Zahl der Domain-Streitigkeiten mit der zunehmenden Kommerzialisierung des Internet ansteigt. Ein großes Problem bei der Durchsetzung von Domain-Ansprüchen ist vielfach die schwere Greifbarkeit des Domain-Inhabers, der zB im Ausland seinen Sitz hat. In seiner wegweisenden Entscheidung zum Fall „fpo.at“ hat sich der OGH1) jetzt der Frage angenommen, unter welchen Voraussetzungen der Domain-Namensverwalter für Kennzeichenverletzungen durch den Inhaber einer Internet-Domain haftet.