Der EuGH hat in dem zu einem Vorabentscheidungsersuchen des VwGH ergangenen Urteil vom 18.01.2001, Rs C-113/99 , entsprechend dem Schlussantrag des Generalanwaltes (vgl RdW 2000/634), die Vereinbarkeit der österreichischen Mindestkörperschaftsteuer mit dem Gemeinschaftsrecht der EU bestätigt.