Wie der VfGH im Erk vom 11.10.2000, B 787/99, ausgesprochen hat, bestehen gegen die in § 17 Abs 3 KStG 1988 für Versicherungsunternehmen vorgesehene Mindestkörperschaftsteuer keine verfassungsrechtlichen Bedenken.
Wie der VfGH im Erk vom 11.10.2000, B 787/99, ausgesprochen hat, bestehen gegen die in § 17 Abs 3 KStG 1988 für Versicherungsunternehmen vorgesehene Mindestkörperschaftsteuer keine verfassungsrechtlichen Bedenken.