§ 8 Abs 1 Z 3 lit c letzter Fall ASVG, § 175 Abs 1 ASVG
1. Grundsätzlich ist Spazierengehen als eine im persönlichen Interesse stehende, so genannte eigenwirtschaftliche Betätigung zu werten, die ganz allgemein nicht von der Unfallversicherung geschützt wird.