§ 879 ABGB, § 1009 ABGB
§ 57 Abs 1 GBG
§ 24a Abs 2 und 3 WEG
Wenn auch die Begründung eines vorrangigen Pfandrechts unter missbräuchlicher Verwendung von Vollmachten kein infolge Kollusion unwirksames Rechtsgeschäft ist, kommen doch die zum Nachteil des Vertretenen in seinem Namen unter Missbrauch der Vertretungsmacht vorgenommenen Rechtshandlungen in ihren Auswirkungen einem solchen gleich.