vorheriges Dokument
nächstes Dokument

§ 53a BVergG

WirtschaftsrechtJudikatur zum VergaberechtRdW 2001/755RdW 2001, 738 Heft 12 v. 15.12.2001

§ 53a BVergG

Hat die zweiwöchige Stillhaltefrist des § 53a BVergG 14 Tage oder 15 Tage? Zwei Senate des BVA haben diese Frage unterschiedlich beantwortet.

BVA Senat 5, 10.10.2001, N-103/01-10; Senat 9, 09.10.2001, N-102/01-10

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!