§ 863 ABGB, § 1002 ABGB, § 1151 f ABGB, § 1165 ff ABGB, § 1170a ABGB
§ 1 KSchG, § 5 KSchG
Der Vertrag zwischen einem Rechtsanwalt und seinem Klienten kann im Einzelfall auch ein Werkvertrag sein, zB über die Erstattung eines Rechtsgutachtens, die Errichtung eines Vertrages oder die Durchführung einer Auslandsreise zur Klärung bestimmter Vermögenswerte.