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Zusatzvereinbarungen zur Umgehung des Vorkaufsrechtsnichtig

WirtschaftsrechtJudikatur WirtschaftsrechtRdW 2001/739RdW 2001, 729 Heft 12 v. 15.12.2001

§ 879 ABGB, § 1072 ff ABGB

Verträge und Vertragsbestimmungen, die lediglich zu dem Zweck vereinbart wurden, einem Vorkaufsberechtigten die Ausübung seines Rechts unmöglich oder unerschwinglich zu machen, werden als sittenwidrig und daher nichtig angesehen. Die Frage der Teil- oder Gesamtnichtigkeit richtet sich nach dem Verbotszweck.

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