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Pensionsanfallsalter und Europarecht

ArbeitsrechtClaudia WolfsgruberRdW 2001/687RdW 2001, 675 Heft 11 v. 15.11.2001

Das österreichische Sozialversicherungsrecht sieht ein geschlechtsspezifisch differierendes Pensionsantrittsalter für Männer und Frauen im Bereich der gesetzlichen Alterspension vor. Hintergrund dieses unterschiedlichen Pensionsalters ist das Altersgrenzen-BVG, das eine Angleichung des Pensionsalters für Männer und Frauen erst bis zum Jahr 2033 vorsieht. Abgesehen von Schwierigkeiten bei der Auslegung des Altersgrenzen-BVG selbst stellt sich vor allem die Frage, inwieweit die vom österreichischen Gesetzgeber festgelegten Zeiträume bis zur endgültigen Angleichung des Pensionsalters mit den Gleichheitsgarantien der RL 79/7/EWG vereinbar sind.

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