Die EStR 2000 enthalten in Abschnitt 8.8 ein „ABC“ einzelner Rückstellungssachverhalte. Diese Neuerung ist den EStG-Kommentaren nachempfunden. Die Ausführungen zu jenen Rückstellungen, welche mit dem Handelsrecht und den GOB offenbar in Widerspruch stehen, werden hinterfragt, auch wenn sie sich auf VwGH- oder BFH-Urteile abstützen können.