In einem jüngst ergangenen Erkenntnis verwirft der VwGH die Auffassung der Verwaltung, dass im Lohnsteuerbereich ein ordnungsgemäß geführtes Fahrtenbuch die einzige Möglichkeit der Nachweisführung sei.
In einem jüngst ergangenen Erkenntnis verwirft der VwGH die Auffassung der Verwaltung, dass im Lohnsteuerbereich ein ordnungsgemäß geführtes Fahrtenbuch die einzige Möglichkeit der Nachweisführung sei.