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Lehrlingsentschädigung bei „Verkürzung“ und „Ersatz“ von Lehrzeiten

ArbeitsrechtBernhard W. GruberRdW 2001/624RdW 2001, 600 Heft 10 v. 15.10.2001

Im folgenden Beitrag wird untersucht, welche kollektivvertragliche Lehrlingsentschädigung in jenen Fällen zu zahlen ist, in denen entweder die Lehrzeit gem § 6 Abs 6 BAG „verkürzt“ oder ein Teil der Lehrzeit gem § 28 BAG „ersetzt“ wird.

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