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Pauschalreisen: Generalanwalt für Ersatz immateriellen Schadens

RdW aktuellRdW 2001/594RdW 2001, 577 Heft 10 v. 15.10.2001

Das LG Linz hat mit Beschluss vom 06.04.2000 dem EuGH die Frage zur Vorabentscheidung vorgelegt, ob der Veranstalter einer Pauschalreise iSd Art 5 Abs 2 der RL 90/314/ EWG aus einem nach österreichischem Recht geschlossenen Reisevertrag bei Nichterfüllung oder mangelhafter Erfüllung auch für den immateriellen Schaden haftet.

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