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Behandlung der Aufwandszinsen bei einer fremdfinanzierten offenen Ausschüttung

SteuerrechtErlassrundschauRdW 2000/549RdW 2000, 579 Heft 9 v. 15.9.2000

§ 8 Abs 2 KStG

Die Fremdfinanzierung der offenen Ausschüttung einer Kapitalgesellschaft führt bei Vorliegen eines unmittelbaren Zusammenhanges zwischen der Kreditaufnahme und der als Einkommensverwendung iSd § 8 Abs 2 KStG 1988 zu wertenden Ausschüttung nach § 12 KStG 1988 zum Abzugsverbot für die anfallenden Zinsen.

BMF , 14. März 2000

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