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Umgründungsbedingter Übergang vortragsfähiger Verluste aus 1989 und1990

SteuerrechtErlassrundschauRdW 2000/548RdW 2000, 579 Heft 9 v. 15.9.2000

§ 117 Abs 7 Z 1 EStG
§ 4 UmgrStG, § 10 UmgrStG, § 21 UmgrStG, § 35 UmgrStG

Der Übergang vortragsfähiger Verluste nach den Art I bis III und VI UmgrStG erstreckt sich auch auf solche aus 1989 und 1990, die nach § 117 Abs 7 Z 1 EStG 1988 in den Jahren 1998 bis 2002 nur zu jeweils einem Fünftel absetzbar sind.

BMF , 23. März 2000

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