§ 30 EStG, § 31 EStG
Das BMF hat in einer Erledigung die Auffassung vertreten, in der „Umwandlung“ einer Hausgemeinschaft in eine vermögensverwaltende KEG bei gleich bleibenden Anteilsverhältnissen sei ein bloßer Wechsel der Rechtsform zu erblicken (BMF 7. 7. 1992, zB ecolex 1992, 667; ÖStZ 1992, 244 ; RdW 1992, 358; SWK 1992 A I 275).