§ 1 Abs 1 IESG
§ 2 ALöschG
Art 2 Abs 2 lit b RL 80/987/EWG
Die amtswegige Löschung einer GmbH wegen Vermögenslosigkeit gem § 2 ALöschG iVm der Zurückweisung eines Antrages auf Konkurseröffnung wegen Fehlens eines die Parteifähigkeit begründenden Vermögens einer GmbH ist einer Ablehnung mangels hinreichenden Vermögens (§ 1 Abs 1 Z 3 IESG) gleichzuhalten.