§ 6 Abs 1 IESG
1. Nach der Rsp kann eine Vollmacht auch schlüssig erteilt werden. Übergibt eine AN den von ihr unterfertigten Antrag - in Kenntnis der Konkurseröffnung über das Vermögen des AG - dem Geschäftsführer (Gf) des AG zur Weiterleitung an das Bundessozialamt, so ist dieser Vorgang als schlüssiger Auftrag und Vollmachtserteilung zu beurteilen.