vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Nutzungsrecht als Sacheinlage

RdW AktuellRdW 2000/496RdW 2000, 517 Heft 9 v. 15.9.2000

Das obligatorische Recht, den bekannten Namen und das Logo eines Sportvereines bei der Vermarktung von adidas-Produkten zu verwenden, kann als Sacheinlage in eine Kapitalgesellschaft eingebracht werden. Voraussetzung - so der deutsche BGH 15. 5. 2000, II ZR 359/98 - ist ein feststellbarer wirtschaftlicher Wert, was wiederum eine feste Laufzeit oder eine Mindestdauer für das Nutzungsrecht erfordert.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!