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Vorsteuerzuordnung bei Großreparaturen an einem Miethaus oder Wohnungseigentumsgebäude

SteuerrechtErlassrundschauRdW 2000/422RdW 2000, 451 Heft 7 v. 15.7.2000

§ 12 Abs 10 UStG

Vorsteuern in Zusammenhang mit Großreparaturen an einem Miethaus oder Wohnungseigentumsgebäude können wie folgt einer zu veräußernden Wohnung zugerechnet werden:

Großreparaturen in Zusammenhang mit einer konkreten Wohnung sind dieser zuzuordnen.

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