§ 153 ASVG
§ 32 Mustersatzung 1994, § 33 Mustersatzung 1994
Nimmt eine Versicherte außervertragliche Leistungen wie Gold-Inlays und Gold-Onlays in Anspruch, so ist der zuständige Versicherungsträger berechtigt, den dafür gewährten Kostenzuschuss betragsmäßig zu begrenzen.