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Keine Sozialwidrigkeit der Kündigung bei Anbot eines zumutbaren Ersatzarbeitsplatzes

ArbeitsrechtAndreas TinhoferRdW 2000/389RdW 2000, 424 Heft 7 v. 15.7.2000

Nach einem aktuellen Urteil desOGH ist das einer Kündigung vorangehende Anbot eines Ersatzarbeitsplatzes bei einem anderen AG für die Prüfung der Sozialwidrigkeit nach§ 105 Abs 3 Z 2 ArbVGirrelevant (15.09.19999 Ob A 148/99a 1)1) Abgedruckt in diesem Heft auf S 432.. Im folgenden Beitrag wird aufgezeigt, dass diese Rechtsansicht mit dem Wesen des sozialen Kündigungsschutzes unvereinbar ist und im Widerspruch zu früheren Entscheidungen steht.

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