§ 27 ff KO
§ 447 ABGB, § 469 ABGB, § 1346 ABGB, § 1368 ABGB
Der Gläubiger, dessen Hypothek bereits gelöscht wurde, hat gegen den Pfandbesteller im Falle erfolgreicher Anfechtung der Zahlung des Hauptschuldners einen schuldrechtlichen Anspruch auf (neuerliche) Pfandbestellung, und zwar zumindest dann, wenn der Rang der Hypothek inzwischen nicht von dritter Seite in Anspruch genommen oder die Liegenschaft noch nicht weiterveräußert wurde.