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Entwicklungstendenzen im Handels- und allgemeinen Zivilrecht unter dem Einfluss des Europarechtes - ein Versuch *)*)Das Manuskript zu diesem Aufsatz wurde - einschließlich des Abschnittes 3 („Partielle Vereinheitlichung des Obligationsrechtes“) - im Jänner 2000 geschlossen. Nach diesem Zeitpunkt wurde beim 14. österreichischen Juristentag, der in der Zeit vom 17. bis 19. 5. 2000 in Wien stattfand, von Herrn Univ.-Prof Dr. Rudolf Welser ein im Kontakt mit der Zivilrechtssektion des BMJ erstellter Gesetzesvorschlag präsentiert, der ua für verborgene Mängel in zwei Varianten die Geltendmachung entweder aus dem Titel der Gewährleistung innerhalb von zwei Jahren ab möglicher Kenntnis oder aus dem Titel des Schadenersatzes innerhalb von drei Jahren ab Kenntnis vorsieht.

WirtschaftsrechtRudolf HaselbergerRdW 2000/372RdW 2000, 405 Heft 7 v. 15.7.2000

Das Konzept, die Privatrechtsordnungen der EU-Mitgliedstaaten zu vereinheitlichen, ist umstritten. Der nachstehende Aufsatz versucht, vorwiegend vom Standpunkt des österreichischen Handels- und allgemeinen Zivilrechtes, aktuelle Ansätze und Möglichkeiten aufzuzeigen, angesichts des Anwendungsvorranges des Europarechtes Widersprüche zu den traditionellen Rechtsordnungen der EU-Mitgliedstaaten auszugleichen oder doch zu mildern.

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