Das Konzept, die Privatrechtsordnungen der EU-Mitgliedstaaten zu vereinheitlichen, ist umstritten. Der nachstehende Aufsatz versucht, vorwiegend vom Standpunkt des österreichischen Handels- und allgemeinen Zivilrechtes, aktuelle Ansätze und Möglichkeiten aufzuzeigen, angesichts des Anwendungsvorranges des Europarechtes Widersprüche zu den traditionellen Rechtsordnungen der EU-Mitgliedstaaten auszugleichen oder doch zu mildern.