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Erwerb eines überschuldeten Betriebes keine Betriebsausgabe

SteuerrechtJudikatur SteuerrechtRdW 2000/359RdW 2000, 392 Heft 6 v. 15.6.2000

§ 4 Abs 4 EStG 1972

Wird ein überschuldeter Betrieb ohne Leistung eines Entgeltes übertragen und kann keine betriebliche Veranlassung für die über den Wert der Aktiva hinausgehende Schuldübernahme dargelegt werden, so ist der Überschuldungsbetrag beim Erwerber des Betriebes nicht als Betriebausgabe absetzbar.

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