§ 38 EStG
Angefragter Sachverhalt:
Einem als Dienstnehmer tätig gewesenen Erfinder, dem während der Aktivitätszeit Diensterfindungsvergütungen (§ 67 Abs 7 EStG) zugeflossen sind und dem nach Pensionierung keine Bezüge mehr von seinem ehemaligen Arbeitgeber zufließen, sollen seine Ansprüche auf (künftige) Lizenzzahlungen durch eine Einmalzahlung abgefunden werden.