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Lizenzabfindungen sind gemäß § 38 EStG begünstigt

SteuerrechtErlassrundschauRdW 2000/355RdW 2000, 390 Heft 6 v. 15.6.2000

§ 38 EStG

Angefragter Sachverhalt:

Einem als Dienstnehmer tätig gewesenen Erfinder, dem während der Aktivitätszeit Diensterfindungsvergütungen (§ 67 Abs 7 EStG) zugeflossen sind und dem nach Pensionierung keine Bezüge mehr von seinem ehemaligen Arbeitgeber zufließen, sollen seine Ansprüche auf (künftige) Lizenzzahlungen durch eine Einmalzahlung abgefunden werden.

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