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Doch Kostenersatz bei Vertretung vor dem VwGH durch Wirtschaftsprüfer

SteuerrechtJürgen ReinerRdW 2000/349RdW 2000, 387 Heft 6 v. 15.6.2000

In verfassungskonformer Auslegung der Gesetzeslage gewährt der VwGH - entgegen ursprünglicher Überlegungen - den Kostenersatz auch dann, wenn der Beschwerdeführer vor dem VwGH durch einen Wirtschaftsprüfer (eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft) vertreten ist.

Lustenau

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