vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Rien ne va plus - Glücksspiele im Internet

WirtschaftsrechtClemens ThieleRdW 2000/294RdW 2000, 332 Heft 6 v. 15.6.2000

Internet-Service-Provider (ISP) und Betreiber von Domain-Name-Servern (DNS) begeben sich auf wettbewerbsrechtlich gefährliches Terrain, wenn ihre Kunden oder Registranten Glücksspiele im Internet veranstalten. Nach der Rechtsprechung ist bereits bei grober Prüfung die Wettbewerbswidrigkeit solcher Veranstaltungen nach österreichischem Recht zu erkennen. Zum Allgemeingut gehört nämlich, dass Glücksspiele genehmigungsbedürftig sind, wenn sie nicht von einer staatlichen Glücksspielmonopol-Gesellschaft betrieben werden. ISP und DNS können als Störer mithaften.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!