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Teilauszahlungen der Versicherungssumme keine Rückvergütung

SteuerrechtJudikatur SteuerrechtRdW 2000/285RdW 2000, 318 Heft 5 v. 15.5.2000

§ 18 Abs 1 Z 2 letzter Satz EStG 1988

1. In der Auszahlung der Versicherungssumme aus einer Er- und Ablebensversicherung kann keine Rückvergütung der als Gegenleistung für den Erhalt dieser Versicherungsprämie geleisteten Versicherungsprämien erblickt werden.

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