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Aktivierung eines Genussrechtes mit Besserungsvereinbarung

SteuerrechtJudikatur SteuerrechtRdW 2000/284RdW 2000, 318 Heft 5 v. 15.5.2000

§ 6 EStG 1988

1. Erwirbt ein Steuerpflichtiger in seinem Betriebsvermögen ein Genussrecht, das der Genussrechtsverpflichtete - einschließlich der Kapitalrückzahlung - ausschließlich aus entstehenden Gewinnen bedient, und zwar begrenzt mit dem Doppelten des vom Genussrechtsinhaber hingegebenen Kapitals, so handelt es sich bei diesem Genussrecht um ein aktivierungspflichtiges Wirtschaftsgut.

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