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Außergerichtliche Verwertungsabreden - gerichtlicher Erlag

ArbeitsrechtJudikatur ArbeitsrechtRdW 2000/266RdW 2000, 305 Heft 5 v. 15.5.2000

§ 292j EO, § 308 EO
§ 1425 ABGB
§ 12 KSchG

1. Außergerichtliche Verwertungsabreden sind nur dann zulässig, wenn eine Ermächtigung des Verbrauchers als Schuldner zur außergerichtlichen Verwertung (Überweisung) nach Eintritt der Fälligkeit der besicherten Forderung erfolgt.

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